Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DOWATEC GUIOT, Dorfstrasse 1, CH-6221 Rickenbach



1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Installationen und Dienstleistungen der DOWATEC GUIOT (nachfolgend „DOWATEC“), sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von DOWATEC ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von DOWATEC sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Angebote gelten grundsätzlich während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware, Beginn der Dienstleistung oder Installation, oder Rechnungsstellung durch DOWATEC. Technische Änderungen, Irrtümer, Zwischenverkauf sowie Preisänderungen bleiben vorbehalten.

3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Webshoppreise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Preise auf Angeboten, Auftragsbestätigungen oder anderen Geschäftsdokumenten verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt.
Massgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestätigten Preise.
Zusätzliche Aufwände, welche nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Installationsbedingungen, werden nach Aufwand verrechnet.

4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzüge zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist DOWATEC berechtigt:
Verzugszinsen zu verrechnen, Mahngebühren zu erheben, Lieferungen oder Dienstleistungen auszusetzen, oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Neukunden oder nach eigenem Ermessen kann DOWATEC Vorauszahlung oder Teilzahlung verlangen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DOWATEC.
DOWATEC ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Der Kunde verpflichtet sich, alle dafür notwendigen Mitwirkungen zu leisten.

6. Lieferung und Lieferfristen
Lieferfristen dienen als Richtwerte und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Transportproblemen, behördlicher Massnahmen oder anderer von DOWATEC nicht beeinflussbarer Umstände begründen keinen Schadenersatzanspruch.
Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an den beauftragten Transportdienstleister auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.
Transportkosten werden separat verrechnet oder gemäss Vereinbarung pauschal erhoben.
Nicht retournierte EURO-Paletten oder Mehrweggebinde können dem Kunden verrechnet werden.

7. Installationsbedingungen

7.1 Allgemeine Voraussetzungen
Der Kunde stellt sicher, dass:
sämtliche Anschlüsse zugänglich und funktionstüchtig sind,
Wasserleitungen absperrbar sind,
Stromanschlüsse funktionsfähig vorhanden sind,
die Installation ohne Demontage bestehender Möbel oder Geräte möglich ist,
und ausreichende Platzverhältnisse bestehen.
Zusätzliche Arbeiten oder Wartezeiten infolge ungenügender Voraussetzungen werden nach Aufwand verrechnet.

7.2 Brita Armaturen
Anschluss mit mitgelieferten 0.8 m Schläuchen
Anschlüsse: G 3/8”
Verlängerungen erfolgen nur auf Wunsch und Risiko des Kunden
Zusatzaufwand: CHF 144.– / Stunde

7.3 Wasserfilter-Komplettsysteme
Anschluss mit mitgelieferten 2 m Schläuchen
Wassertemperatur: 4–60 °C
Anschlüsse: G 3/4” oder G 3/8”
Verlängerungen erfolgen nur auf Wunsch und Risiko des Kunden
Zusatzaufwand: CHF 149.– / Stunde
7.4 Osmoseanlagen
Anschluss mit mitgelieferten 2 m Schläuchen
Wassertemperatur: 4–35 °C
Stromversorgung: 220 VAC / 50 Hz
Anschluss: G 3/4”
Erforderlicher Abwasseranschluss über Siphon oder freie Leitung
Verlängerungen erfolgen nur auf Wunsch und Risiko des Kunden
Zusatzaufwand: CHF 144.– / Stunde

7.5 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt DOWATEC sämtliche für Installation, Wartung, Fehleranalyse und Serviceeinsätze erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben können dem Kunden nach Aufwand verrechnet werden.

8. Prüfpflicht und Reklamationen
Der Kunde hat die gelieferte Ware sowie ausgeführte Arbeiten unverzüglich nach Erhalt bzw. Abschluss zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden.
Versteckte Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt eine fristgerechte Meldung, gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt.

8a. Kontroll-, Service- und Störungseinsätze
Wird DOWATEC auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur Kontrolle, Überprüfung, Fehleranalyse oder Beurteilung einer Beanstandung aufgeboten und wird dabei festgestellt, dass die Ursache nicht im Verantwortungsbereich von DOWATEC liegt, ist DOWATEC berechtigt, eine Aufwandpauschale von CHF 120.– pro Einsatz zu verrechnen. Dies gilt insbesondere für Kontrollen im Zusammenhang mit Reinigungsresultaten, Reinigungsmitteln, Wasseraufbereitungsanlagen, Dosiertechnik sowie Geschirrspülanlagen, bei welchen nachweislich festgestellt wird, dass die Ursache weder auf von DOWATEC gelieferte Produkte, Anlagen oder Dienstleistungen noch auf deren bestimmungsgemässe Anwendung zurückzuführen ist.

Kontrollen und kurze Beratungen, die im Rahmen einer regulären Lieferung oder eines bereits geplanten Kundenbesuchs erfolgen, werden grundsätzlich nicht verrechnet. DOWATEC behält sich vor, in einzelnen Fällen aus Kulanz ganz oder teilweise auf die Verrechnung eines Kontroll- oder Serviceeinsatzes zu verzichten.

Ein Anspruch auf Kulanz oder auf den Verzicht der Aufwandspauschale besteht nicht.

8b. Anfahrts- und Serviceaufwand
Service-, Wartungs-, Kontroll-, Reparatur- und Störungseinsätze ausserhalb eines Garantieanspruchs werden nach Aufwand oder gemäss vereinbarter Pauschale verrechnet. Reisezeiten, Fahrspesen, Verbrauchsmaterialien sowie allfällige Wartezeiten, die nicht durch DOWATEC verursacht werden, können zusätzlich verrechnet werden.

9. Rücknahmen und Rücksendungen
Rücknahmen erfolgen ausschliesslich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DOWATEC.
Die Ware muss:
ungebraucht, vollständig, originalverpackt und in einwandfreiem Zustand sein.
Bereits geöffnete oder verwendete Produkte sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Chemische Produkte, Kanister oder Spezialbestellungen sind grundsätzlich von Rücknahmen ausgeschlossen.

10. Garantie
DOWATEC leistet Gewähr für die vereinbarten Produkteigenschaften gemäss Herstellerangaben. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge:

  • unsachgemässer Verwendung,
  • mangelnder Wartung,
  • natürlicher Abnutzung,
  • Verkalkung,
  • eigenmächtiger Veränderungen,
  • Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen.

Verbrauchsmaterialien und Verschleissteile wie Filter, Filterkartuschen, Harze, Reinigungsmittel, Regeneriersalz, Dichtungen und ähnliche Komponenten sind von der Garantie ausgeschlossen, sofern kein nachweisbarer Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.

Garantie- und Haftungsansprüche entfallen, wenn Anlagen oder Komponenten durch den Kunden oder Dritte verändert, repariert, unsachgemäss betrieben oder entgegen den Herstellerangaben verwendet wurden.

Garantieleistungen erfolgen nach Wahl von DOWATEC durch:

  • Nachbesserung,
  • Ersatzlieferung,
  • oder angemessene Gutschrift.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Haftung
DOWATEC haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die nachweislich durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen verursacht wurden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
DOWATEC übernimmt keine Gewähr für Reinigungsresultate, Wasserqualität, Hygieneresultate oder Betriebsergebnisse, soweit diese durch Faktoren ausserhalb des Verantwortungsbereichs von DOWATEC beeinflusst werden. Dazu zählen insbesondere Bedienungsfehler, ungenügende Wartung, ungeeignete Wasserqualität, Druckschwankungen, Kalkablagerungen, Fremdprodukte, Veränderungen durch Dritte oder nicht eingehaltene Betriebs- und Dosieranweisungen.
Eine Haftung für:

  • indirekte Schäden,
  • Folgeschäden,
  • entgangenen Gewinn,
  • Datenverlust,
  • Betriebsunterbrüche,
  • Schäden infolge Wasserqualität,
  • Druckschwankungen,
  • bestehender Installationen

wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Die maximale Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der gelieferten Ware oder Dienstleistung beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere bei Personenschäden oder grober Fahrlässigkeit.

12. Sicherheitsdatenblätter und Chemikalien
Sicherheitsdatenblätter sind verfügbar unter:
Gastro Star Sicherheitsdatenblätter 
Dr. Weigert Sicherheitsdatenblätter Schweiz

Chemische Produkte werden ausschliesslich an Geschäftskunden abgegeben.
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorschriften bezüglich Lagerung, Verwendung und Weitergabe chemischer Produkte.

12a. Digitale Systeme und Verbrauchsdaten
Sofern der Kunde digitale oder vernetzte Produkte, Anlagen, Messgeräte, Dosiersysteme oder Überwachungssysteme von DOWATEC bezieht oder betreibt, ist DOWATEC berechtigt, diese einzurichten, zu konfigurieren und mit den entsprechenden Hersteller- oder Serviceplattformen zu verbinden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass betriebsrelevante Verbrauchs-, Zustands-, Service- und Anlagendaten automatisiert an DOWATEC oder die jeweiligen Herstellerplattformen übermittelt werden, soweit dies für die Überwachung, Wartung, Fehleranalyse, Kundenbetreuung, Serviceplanung sowie die rechtzeitige Durchführung von Wartungs- und Austauscharbeiten erforderlich ist.
DOWATEC ist berechtigt, auf diese Daten zuzugreifen und diese zur Erfüllung vertraglicher Leistungen, zur Optimierung von Serviceeinsätzen sowie zur Sicherstellung des ordnungsgemässen Betriebs der Anlagen zu verwenden.
Soweit zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich, ist DOWATEC berechtigt, notwendige Wartungs-, Service- oder Austauscharbeiten nach vorgängiger Information des Kunden durchzuführen.
Der Kunde kann die Datenübermittlung oder den Zugriff auf die entsprechenden Systeme jederzeit schriftlich widerrufen. Ein solcher Widerruf kann jedoch die Erbringung bestimmter Service-, Überwachungs- oder Abonnementleistungen einschränken oder ausschliessen.

DOWATEC bearbeitet bei vernetzten Anlagen gegebenenfalls technische Betriebs-, Verbrauchs- und Servicedaten zur Kundenbetreuung, Wartungsplanung und Vertragserfüllung.

13. Datenschutz
DOWATEC bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Kundendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Weitere Informationen können der Datenschutzerklärung auf der Website entnommen werden.

14. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von DOWATEC, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Stromausfälle, Lieferengpässe, behördliche Massnahmen oder Transportstörungen, befreien DOWATEC für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Regelung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rickenbach LU, soweit gesetzlich zulässig.

DOWATEC Guiot I Dorfstrasse 1 I CH- 6221 Rickenbach
T +41 41 930 18 88 I info@dowatec.ch I www.dowatec.ch 
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